F&A — Wie haben wir den Sabbat zu halten? (Teil 1)

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Wahre Christen haben sich selbst anhand der Bibel bewiesen und wissen von daher, DASS sie auch heute noch verpflichtet sind, den wöchentlichen Sabbat—die Zeit von Freitag Sonnenuntergang bis Samstag Sonnenuntergang—als eine heilige Zeit zu halten. Aber oftmals mögen Fragen aufkommen, WIE man den Sabbat halten soll. Gibt es Prinzipien oder Passagen in der Bibel, die uns sagen, welche Aktivitäten erlaubt und welche verboten sind? Erfahren wir, wie diese Passagen und Konzepte praktisch, in einer individuellen Situation, anzuwenden sind?

In dieser neuen Serie werden wir viele der Fragen behandeln, die Christen über Jahrzehnte hinweg beschäftigt haben. In diesem und dem nächsten Teil werden wir uns hauptsächlich auf Gottes Gebot konzentrieren, am Sabbat nicht zu „arbeiten“, nicht unseren eigenen „Gängen“ nachzugehen und kein „Geschäft“ zu betreiben; weiterhin werden wir besprechen, ob wir am Sabbat in einem Restaurant essen sollten.

Das vierte Gebot sagt deutlich, dass wir am Sabbat keine Werksarbeit verrichten sollen (2. Mose 20,8-11; 5. Mose 5,12-15). Wie Gott am siebenten Tag von seiner alltäglichen Arbeit ruhte, nachdem er Pflanzen, Tiere und den Menschen geschaffen hatte, so sollen auch wir von unserer alltäglichen Arbeit ruhen und am Sabbat geistlich erneuert werden.

Jesus sagte, dass der Sabbat für den Menschen gemacht wurde und dass er der Herr des Sabbats ist (Markus 2,27-28). Der Sabbat war ein Geschenk Gottes an den Menschen. Er sollte keine Last, sondern ein Segen sein. Gott segnete und heiligte den siebenten Tag zum heiligen Gebrauch für den Menschen(1. Mose 2,3), sodass der Mensch gesegnet wird, wenn er den siebenten Tag in richtiger Weise hält und genießt.

Die Pharisäer zur Zeit Jesu Christi hatten den Sabbat jedoch zu einer Last gemacht. Sie kritisierten die Jünger Christi dafür, dass sie am Sabbat Ähren ausrauften, um ihren Hunger zu stillen (Markus 2,23-24; Matthäus 12,1-2). Sie meinten, die Jünger müssten hungern und dürften keine Ähren ausraufen, da sie dies fälschlicherweise als „ernten“ interpretierten.

Christus stellte die Barmherzigkeit über die strikten Einschränkungen der Pharisäer und verwies auf David, der von den Schaubroten in der Stiftshütte aß, als er hungrig war, obwohl es für ihn „vom Gesetz her“ verboten war, diese zu essen (Matthäus 12,3-4). Aber Christus verurteilte David nicht dafür. Er lehrte auch, dass die Priester im Tempel am Sabbat ihren Verpflichtungen nachkommen mussten, was dem „Brechen“ oder „Entehren“ des Sabbats gleich zu achten wäre, wenn man die pharisäische Denkweise konsequent zu Ende denken wollte. Aber Christus sagte, die Priester sind „ohne Schuld“, wenn sie das tun (Matthäus 12,5). Wenn Gottes Prediger heute am Sabbat „arbeiten“, indem sie eine Predigt vorbereiten oder geben, dann sind auch sie schuldlos.

Andererseits hat Christus nicht gelehrt, dass wir Gottes Sabbat brechen und mit Füßen treten können, indem wir arbeiten, um unseren Lebensunterhalt zu verdienen, oder indem wir unseren eigenen Vergnügungen oder Hobbys nachgehen. Jesaja 58,13-14 sagt uns: „Wenn du deinen Fuß am Sabbat zurückhältst und nicht deinen Geschäften nachgehst an meinem heiligen Tage und den Sabbat ‚Lust‘ nennst und den heiligen Tag des HERRN ‚Geehrt‘; wenn du ihn dadurch ehrst, dass du nicht deine Gänge machst und nicht deine Geschäfte treibst und kein leeres Geschwätz redest, dann wirst du deine Lust haben am HERRN…“ Die Living Bible macht deutlich, dass mit „deinen Geschäften“ der „eigene Spaß und die eigenen Unternehmungen“ gemeint sind.

In unserer kostenlosen Broschüre „Gottes Heiliger Sabbat“ schreiben wir dazu folgendes:

„Wenn wir den Sabbat halten, wird es für diejenigen wahrnehmbar sein, zu denen wir im engeren Verhältnis stehen – unsere Familie, Freunde, Nachbarn und Mitarbeiter. Wenn wir nicht an sportlichen, schulischen oder Universitätsveranstaltungen, die am Sabbat stattfinden, teilnehmen, und auch nicht einkaufen oder ins Kino oder zur Arbeit gehen, dann wird dies für andere deutlich zu erkennen sein und ihnen unsere Bindung zu Gott verdeutlichen…“

An dieser Stelle sei hinzugefügt: Es ist offensichtlich, dass wir am Sabbat nicht arbeiten dürfen, um Geld zu verdienen, und sollten wir ein eigenes Geschäft führen, so müssen wir es während des Sabbats geschlossen halten. Das bedeutet, dass wir es auch nicht für unsere Angestellten geöffnet lassen, damit diese Geld für sich selbst verdienen können. Dasselbe Prinzip trifft auf eine „Geschäftspartnerschaft“ zu. Allem voran würden wir von einer Geschäftspartnerschaft zwischen einem Kirchenmitglied und einem „Ungläubigen“, der nicht an den Sabbat glaubt, ausdrücklich abraten. In jedem Fall kann das Kirchenmitglied seinem Geschäftspartner nicht gestatten, das Geschäft am Sabbat weiterzuführen, selbst wenn er keinen Anteil von den am Sabbat erwirtschafteten Einnahmen erhielte. Als Geschäftspartner wäre er nach wie vor verantwortlich für die Tätigkeiten seines Geschäftes am Sabbat. Die Situation wäre eine andere, wenn das Kirchenmitglied als Angestellter am Sabbat nicht arbeiten würde, obwohl das Geschäft des Arbeitgebers an diesem Tag geöffnet ist.

Eine ähnliche Frage mag aufkommen, wenn es darum geht, dass Christen ihre Häuser oder Wohnungen vermieten möchten. Es ist offensichtlich, dass die Vermieter von ihren Mietern nicht verlangen können, die Wohnung am Freitag zu verlassen und erst am Sonntag zurückzukehren. Wenn Häuser oder Wohnungen vermietet sind, sind die Vermieter nicht länger für die Handlungen der Mieter verantwortlich (solange diese nicht illegal sind). Es wäre jedoch ratsam, bei potenziellen Mietern sorgsam zu überprüfen, ob sie nicht in Handlungen verstrickt sind, die von einem Kirchenmitglied abzulehnen wären. Einige mögen sagen, dass am Sabbat kein Profit erwirtschaftet werden darf und man von daher auch keine Häuser oder Wohnungen vermieten kann, da das immer die Miete von wöchentlichen und jährlichen Sabbaten beinhalten würde. Aus diesem Grund haben einige angeführt, dass ein Kirchenmitglied niemals ein Haus oder eine Wohnung vermieten könnte oder sollte, und dass es niemals damit beginnen sollte, ein Motel oder Hotel zu betreiben. Es wurde sogar gesagt, dass ein Mitglied in einem solchen Fall das Hotel verkaufen sollte.

Das erscheint zu restriktiv. Wir lesen im Gleichnis vom barmherzigen Samariter, dass er den Mann versorgte, der unter die Räuber fiel; dass er ihn zu einem Gasthaus oder einer Herberge brachte; und dass er den Wirt für mehrere Wochen (einschließlich der Sabbate) bis zu seiner Rückkehr bezahlte. Wir lesen auch, dass Josef und Maria während der Volkszählung (die scheinbar zur Zeit der heiligen jährlichen Festtage im Herbst stattfand) keinen Raum in der Herberge oder einem Gästeraum fanden, was zeigt, dass Gasthäuser und Herbergen in Judäa gegen Bezahlung vermietet wurden. Es ist dem individuellen Christen überlassen, die Höhe der Miete unter Beachtung der Sabbatfrage zu bemessen, aber es wäre zu restriktiv zu sagen, dass er unter keinen Umständen seine Wohnung oder sein Haus vermieten darf.

Hinsichtlich „Vergnügungen“ und „Sport“ wäre im Allgemeinen davon abzuraten, am Sabbat an Geburtstagsfeiern oder Partys teilzunehmen; besonders dann, wenn unbekehrte Familienmitglieder oder ungläubige Freunde daran teilnehmen. Auch die Fahrt zu solchen Partys am Sabbat (selbst wenn man erst nach dem Sabbat daran teilnimmt) kann ein Problem darstellen, je nachdem, wie lange man fährt. Es wäre immer ratsam, den Verwandten und Freunden zu erklären, dass der Sabbat kein Tag ist, an dem man an solchen Aktivitäten teilnehmen möchte, und die Bitte ausspricht, ob man die Veranstaltungen nicht auf einen anderen Tag, wie etwa einen Sonntag, verschieben könnte. Aber wie in so vielen Fällen bleibt es eine persönliche Entscheidung, die von den Umständen abhängt sowie von den beteiligten Personen und dem eigenen Gewissen. Nichtsdestotrotz dürfen wir nicht vergessen, dass der Sabbat eine heilige Zeit ist, die Gott gewidmet sein soll.

Das bedeutet, dass wir uns auch sorgfältig über Hochzeiten oder Hochzeitsfeiern am Sabbat Gedanken machen sollten; egal, ob es um Kirchenmitglieder oder Außenstehende geht (wenn man an die enorme Arbeit denkt, die für Kirchenmitglieder anfällt, wenn sie sich auf solche Anlässe vorbereiten müssen). Hier treffen die gleichen Überlegungen zu, wie wir sie bei Geburtstagsfeiern und anderen Partys besprochen haben. Man müsste sich die Frage stellen, warum jemand eine Hochzeit überhaupt am Sabbat abhalten würde, und ob man sie nicht an einem anderen Tag abhalten könnte. Auch hier ist es von den Umständen, den beteiligten Personen und dem eigenen Gewissen abhängig, ob eine Person eine Hochzeit am Sabbat durchführen oder daran teilnehmen will.

Um es ganz deutlich zu machen: wir sagen natürlich nicht, dass es verboten wäre, am Sabbat mit unbekehrten Eltern oder Verwandten Zeit beim gemeinsamen Kaffeetrinken oder Essen zu verbringen.

Bezüglich Sport sollte es klar sein, dass wir uns am Sabbat kein Fußballspiel oder ein anderes Sportereignis anschauen würden. Auch würden wir an solchen Spielen nicht teilnehmen; was nicht bedeutet, dass wir nicht für eine kurze Weile einen Ball mit unseren Kindern oder Enkelkindern „herumkicken“ könnten. Wir würden am Sabbat auch nicht in einen Vergnügungspark, zu einem Sportereignis, ins Kino oder in ein Theater gehen. Aber wie sähe es aus, wenn ein Kirchenmitglied auf dem Weg zur Sabbatversammlung ungläubige Verwandte zu Sportveranstaltungen mitnehmen und dort absetzen würde, oder wenn er sie auf dem Nachhauseweg von einer Sportveranstaltung abholen würde? Zunächst ist es nicht unsere Aufgabe, irgendjemanden zu verurteilen, aber die beratende Predigerschaft würde sich sorgfältig die gegebenen Umstände anschauen, einschließlich der Familiensituation und anderer Aspekte.

Das gleiche gilt, wenn ein Kirchenmitglied von seinen Eltern gefragt wird, ob er sie am Sabbat vom Flughafen abholen kann. Auch hier wäre es ratsam, den Eltern im Voraus zu erklären, dass die Planung so aussehen sollte, dass ein Flug nicht auf den Sabbat fällt, aber auch dann mag es Situationen geben, wenn eine solche Planung nicht möglich ist.

Es wäre auch für ein Kirchenmitglied ratsam, Flüge am Sabbat aus welchem Grund auch immer zu vermeiden, wenn dies möglich ist. Die Erfahrung zeigt, dass das Fliegen am Sabbat einfach nicht der beste Weg ist, den Sabbat zu halten (besonders, wenn man an die Zeit am Flughafen und die Sicherheitskontrollen denkt).

Es wäre nicht falsch, sich am Sabbat Fernsehsendungen oder Internetbeiträge anzuschauen, die uns über Weltnachrichten oder die Schönheit von Gottes Schöpfung unterrichten;  auch wäre es nicht falsch, nach der Sabbatversammlung in einen Park zu einem Picknick zu fahren, oder in eine schöne Gegend, um sich der herrlichen Schöpfung Gottes durch Betrachten des Meeres, eines Wasserfalls oder eines Waldes bewusst zu werden.

Im nächsten Teil dieser Serie werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob es ratsam ist, am Sabbat in einem Restaurant zu essen.

(Fortsetzung folgt)

Verfasser: Norbert Link